Abgabeverbot

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, gilt das Abgabeverbot von Spirituosen und Alcopops an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Ein Auszug aus dem Alkoholgesetz:

Art. 411 IV. Kleinhandel/1. Handelsverbote

IV. Kleinhandel

1. Handelsverbote

1 Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wasser

a. im Umherziehen;
b. auf allgemein zugänglichen Strassen und Plätzen, soweit nicht das kantonale Patent den Umschwung von Betrieben des Gastgewerbes davon ausnimmt;
c. durch Hausieren;
d. durch Sammelbestellungen;
e. durch unaufgefordertes Aufsuchen von Konsumenten zur Bestellungsaufnahme;
f. durch allgemein zugängliche Automaten;
g. zu Preisen, die keine Kostendeckung gewährleisten, ausgenommen behördlich angeordnete Verwertungen;
h. unter Gewährung von Zugaben und anderen Vergünstigungen, die den Konsumenten anlocken sollen;
i. durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren;
k. durch unentgeltliche Abgabe zu Werbezwecken an einen unbestimmten Personenkreis, namentlich durch Verteilen von Warenmustern oder Durchführung von Degustationen.